Arbeitssicherheit

Das Themengebiet „Arbeitssicherheit“ dient einzig und alleine einem Ziel: der Vermeidung von Arbeitsunfällen. Ist eine Tätigkeit mit hohen Unfallrisiken verknüpft, muss der Arbeitssicherheit ein entsprechend hoher Stellenwert zukommen.

Bei uns im Gerüstbau ist gerade die Absturzsicherung von großer Bedeutung. Deshalb darf ein Gerüst nicht weiter als 30 Zentimeter von der Hauswand entfernt stehen – das verhindert ein Hinabfallen zwischen Gerüst und Hauswand. Ist der Abstand aufgrund der örtlichen Gegebenheiten größer, ist auf der Innenseite zusätzlich ein Schutzgeländer zu befestigen.

Auch bei der Errichtung eines Gerüstes nahe einer elektrischen Leitung sind Abstände für die Arbeitssicherheit einzuhalten. Laut Berufsgenossenschaftsvorschrift C22 ist hier ab einer Spannung von 1000 Volt ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Liegt die Spannung darunter, reicht ein Abstand von einem Meter. Liegt die Spannung zwischen 110.000 und 220.000 Volt hat der Gerüstbauer einen Abstand von vier Meter einzuhalten. Ist die Spannung größer als 220.000 Volt oder nicht bekannt ist ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern vorgeschrieben.

Die Gebr. Rende Gerüstbau GmbH steht für mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit im Gerüstbau-Handwerk.

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