Befähigte Person zur Prüfung und Abnahme von Gerüsten (Gerüstbenutzer)
Befähigte Person zur Prüfung und Abnahme von Gerüsten (Gerüstbenutzer) Prüfung des Gerüsterstellers (Gerüstbauer) Prüfung des Gerüstes durch eine „befähigte Person“ des Gerüsterstellers nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Benutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen. Prüfung des Gerüstbenutzers Prüfung des Gerüstes durch eine „befähigte Person“ des jeweiligen Benutzers vor Arbeitsaufnahme, um die sichere Funktion…