Befähigte Personen zur Prüfung von Gerüsten
Schulungstermin: Mittwoch, den 16.07.2014 und Donnerstag, den 17.07.2014
Laut der Betriebssicherheitsverordnung §10 Absatz 1 „Prüfung der Arbeitsmittel” hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsmäßigen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel (hier: Gerüste) zu überzeugen. Diese Prüfung darf nur von „befähigten” Personen und von fachlich geeigneten Beschäftigten erfolgen, die speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung gemäß § 9 erhalten haben.
Ziel
Die befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau kennt und versteht die baurechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen und technischen Baubestimmungen und hat die entsprechenden handwerklichen Kenntnisse, um das Tragverhalten und die möglichen Gefährdungen zu beurteilen. Um das Gerüst prüfen zu können, besitzt der Teilnehmer statische Kenntnisse zur Beurteilung des Tragverhaltens und der Betriebssicherheit.
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DIN-Normen im Gerüstbau
- BGV A1; BGV C; BetrSichV
- DIN EN 12811
- Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Zielgruppe
- Die zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Gerüsten ist unabdingbar
- Führungspersonal und Mitarbeiter die einen Umgang mit Gerüsten Anweisen oder beaufsichtigen
- Aufsichtsführende Personen auf der Baustelle nach Arbeitsstätten Verordnung
Dauer 2 Tage á 8 Stunden
Uhrzeit jeweils von 08.30 bis 16.30 Uhr
Referent Victor Ricken (Gerüstbaumeiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit ), VR Arbeitssicherheit im Gerüstbau
Schulungsort
Gebr. Rende Gerüstbau GmbH, Werner-von Siemens-Str 40d, 66793 Saarwellingen (Anfahrt)
Tel.: 06838 / 86 48 30, Fax: 06838 / 86 48 319, E-Mail: info@rende.org
Ansprechpartner und Anmeldung Frau Jennifer Schaum,
Tel.: 06838 / 86 48 3-32, E-Mail: j.schaum@rende.org
Abschluss Teilnahmenachweis als Nachweis der Fachkenntnis
Der Unternehmer kann Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 10 BetrSichV beauftragten.